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Vogt Kanzlei
Hauptstraße 14
59846 Sundern
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SCHWERPUNKT

Stiftungsrecht.

Beratung bei der Stiftungsgründung, der Stiftungsanerkennung und bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks im Sinne des Stifterwillens.

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CHRISTINA MARIA VOGT

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RECHTSGEBIETE & SCHWERPUNKTE

Unsere Leistungen im Bereich Stiftungsrecht.

01
STIFTUNGSBERATUNG

Beratung bei der Gründung und Betreuung von Stiftungen, basierend auf langjähriger Erfahrung in der Stiftungsaufsicht.

02
BERATUNG ZUR STIFTUNGSFORM

Unterstützung bei der Auswahl der geeigneten Stiftungsform, um den Stifterwillen bestmöglich umsetzen zu können.

03
KOMMUNIKATION

Übernahme der Kommunikation mit den Stiftungsbehörden im Gründungsverfahren, im Anerkennungsverfahren und in der laufenden Stiftungsarbeit im Sinne des Stifterwillens.

Frau Vogt in der Kanzlei
SCHWERPUNKTE

Damit können wir Ihnen helfen.

Wir beraten Sie bei der Errichtung und Betreuung Ihrer Stiftung. Durch meine jahrelange Tätigkeit in der Stiftungsaufsicht sind wir in der Lage, bestmöglich beurteilen zu können, was für das Anerkennungsverfahren Ihrer Stiftung zu beachten ist. Zudem beraten wir Sie anhand Ihrer Wünsche dahingehend, welche Stiftungsform (Familienstiftung, Verbrauchsstiftung, Gemeinnützige Stiftung etc.) Ihren Vorstellungen bestmöglich entspricht und unterstützen Sie auch nach der Anerkennung Ihrer Stiftung bei der Umsetzung und Verwirklichung Ihres Stiftungszwecks.

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Wir sind gerne für Sie da.

Egal, ob Sie eine allgemeine Anfrage haben, rechtlichen Rat suchen oder einen Termin für einen Video-Call vereinbaren möchten – wir helfen Ihnen gerne. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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