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CHRISTINA MARIA VOGT — 16 / 01 / 2025

Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung: Ihre Rechte bei krankheitsbedingter Kündigung

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Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einer krankheitsbedingten Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer umfassende Rechte – von der gesetzlichen Lohnfortzahlung bis hin zur Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Eine schnelle rechtliche Prüfung ist entscheidend für den Erfolg.
  • Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Lohnfortzahlung kann durch eine einstweilige Verfügung beschleunigt werden. Parallel dazu wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft.
  • Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung erreichen viele der Mandanten eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung oder ein positives Urteil.
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Rechtliche Unterstützung und Handlungs­möglichkeiten für Arbeitnehmer bei krankheits­bedingter Kündigung – von der Lohnfortzahlung bis zur erfolgreichen Klage

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist die Kündigungsschutzklage das zentrale Rechtsmittel für Arbeitnehmer. Sie muss innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Das Arbeitsgericht prüft dabei, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Besonders bei Krankheit müssen Arbeitgeber hohe Hürden überwinden, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Eine negative Gesundheitsprognose sowie erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen müssen nachgewiesen werden.

Die Sicherung der Lohnfortzahlung hat bei Krankheit oberste Priorität. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung, kann durch eine einstweilige Verfügung schnell reagiert werden. Dies ist ein separates Verfahren neben der Kündigungsschutzklage und ermöglicht es, die Existenzgrundlage während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens zu sichern. Wichtig ist dabei die lückenlose Dokumentation aller Krankmeldungen und die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Als Anwalt für Arbeitsrecht im Sauerland unterstützen wir Sie dabei gerne.

Wenn Krankheit zur Existenzbedrohung wird

Eine krankheitsbedingte Kündigung trifft die meisten Menschen in einer ohnehin schon belastenden Situation. Zur gesundheitlichen Krise kommt die Sorge um die berufliche und finanzielle Zukunft. Besonders kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber zusätzlich die Lohnfortzahlung verweigert. In dieser Situation ist schnelles und rechtlich fundiertes Handeln gefragt.

Ihre Rechte bei krankheitsbedingter Kündigung

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Kündigung einen umfassenden Schutz. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Kündigung allein aufgrund einer Erkrankung ist in den meisten Fällen nicht rechtmäßig.

Die rechtlichen Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich in:

  • § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Besonders relevant ist das BAG-Urteil vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21), das die Darlegungs- und Beweislast bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit regelt.

Unser zweistufiger Lösungsansatz

Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei im Sauerland verfolgen wir eine bewährte Strategie:

1. Schnelle Sicherung der Lohnfortzahlung

Im ersten Schritt setzen wir uns für die Sicherung Ihrer unmittelbaren finanziellen Existenz ein. Durch eine einstweilige Verfügung können wir oft innerhalb weniger Tage die Fortsetzung der Gehaltszahlungen erwirken.

2. Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte

Parallel zur Existenzsicherung prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung und bereiten bei Bedarf die Kündigungsschutzklage vor. Dabei analysieren wir:

  • Die Korrektheit der Krankmeldungen
  • Die Dauer und den Umfang der Entgeltfortzahlungsansprüche
  • Mögliche Vergleichsoptionen
  • Die Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht

Checkliste: Die ersten wichtigen Schritte

  1. Korrekte Krankmeldung sicherstellen
    • Unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber
    • Rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung
    • Dokumentation aller Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  2. Unterlagen zusammenstellen
    • Arbeitsvertrag
    • Krankmeldungen und AU-Bescheinigungen
    • Kündigungsschreiben
    • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
    • Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  3. Rechtliche Beratung einholen
    • Möglichst innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung
    • Prüfung einer möglichen Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
    • Besprechung der konkreten Handlungsoptionen

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da verspätete Klagen in der Regel nicht mehr zugelassen werden.

Muss ich während der Krankheit arbeiten kommen?

Nein, bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit besteht keine Pflicht zur Arbeitsleistung. Wichtig ist nur die rechtzeitige Krankmeldung beim Arbeitgeber.

Wie lange besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Der gesetzliche Anspruch beträgt sechs Wochen bei derselben Krankheit. Bei einer neuen Erkrankung beginnt die Frist neu zu laufen.

Kann mein Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung anzweifeln?

Ja, der Arbeitgeber kann in begründeten Fällen eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) veranlassen.

Was passiert nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung?

Danach haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?

Grundsätzlich ja, aber die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Eine kurzzeitige Erkrankung rechtfertigt in der Regel keine Kündigung.

Was kostet mich die rechtliche Vertretung?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Wir prüfen dies gerne für Sie und erstellen eine transparente Kostenaufstellung.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Die Dauer variiert, aber durch unseren zweistufigen Ansatz können wir oft schon innerhalb weniger Tage erste Erfolge bei der Lohnfortzahlung erzielen.

Muss ich zu einer Verhandlung vor Gericht erscheinen?

In der Regel ja, aber wir bereiten Sie intensiv darauf vor und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Welche Unterlagen benötige ich für das erste Beratungsgespräch?

Bringen Sie möglichst den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, alle Krankmeldungen und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.

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