Mit fundiertem Fachwissen und einem empathischen Beratungsansatz unterstützen wir Sie als
Anwalt für Arbeitsrecht in dieser besonders herausfordernden Situation. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der präventiven Beratung.
Oft könne man durch frühzeitiges Eingreifen eine Kündigung noch abwenden. Gerade beim betrieblichen Eingliederungsmanagement lassen sich durch professionelle rechtliche Begleitung wichtige Weichen stellen. In zahlreichen Fällen konnten wir für unsere Mandanten durch gezielte Verhandlungen und fundierte rechtliche Strategien positive Lösungen erzielen, die sowohl den Arbeitsplatz als auch die gesundheitlichen Belange berücksichtigen.Eine Kündigung während oder wegen einer Krankheit gehört zu den schwierigsten Situationen im Arbeitsleben. Neben der gesundheitlichen Belastung kommen existenzielle Ängste und oft auch das Gefühl der Ungerechtigkeit hinzu. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei im Sauerland unterstützen wir Sie in dieser herausfordernden Situation und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt zulässig?
Der Gesetzgeber hat hohe Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung aufgestellt. Nicht jede Erkrankung rechtfertigt eine Kündigung – auch nicht bei längerer Dauer. Der Arbeitgeber muss drei strenge Voraussetzungen erfüllen:
- Negative Gesundheitsprognose
Es muss eine begründete Prognose vorliegen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu konkreten wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen im Betrieb führen.
- Interessenabwägung
Die betrieblichen Interessen müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes deutlich überwiegen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Ihr Schutzschild
Ein besonders wichtiger Aspekt bei krankheitsbedingten Kündigungen ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX.
Hat Ihr Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt, ist die Kündigung in vielen Fällen bereits aus diesem Grund unwirksam. Als Ihre Rechtsberater prüfen wir genau, ob das BEM-Verfahren korrekt durchgeführt wurde.
Unsere Strategie für Ihren Kündigungsschutz
Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und einer hohen Erfolgsquote bei der Abwehr krankheitsbedingter Kündigungen bieten wir Ihnen:
- Schnelle und fundierte Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
- Professionelle Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen
- Koordination mit Ärzten und Sozialversicherungsträgern
Präventive Maßnahmen – So schützen Sie sich vorsorglich
Um Ihre Position bei einer drohenden krankheitsbedingten Kündigung zu stärken, empfehlen wir:
- Dokumentieren Sie alle Krankheiten und Arztbesuche sorgfältig
- Sammeln Sie relevante medizinische Unterlagen
- Kommunizieren Sie offen mit dem Arbeitgeber über Ihre Genesungsperspektiven
- Zeigen Sie Kooperationsbereitschaft beim BEM-Verfahren
- Suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung, nicht erst nach Erhalt der Kündigung
Häufig gestellte Fragen
Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung auch während der Arbeitsunfähigkeit möglich. Allerdings müssen die strengen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein.
Wie lange muss ich krank sein, damit eine Kündigung möglich ist?
Es gibt keine feste Zeitgrenze. Entscheidend ist die Prognose für die Zukunft und die konkrete betriebliche Beeinträchtigung.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht. Häufig können wir jedoch im Rahmen von Vergleichsverhandlungen eine angemessene Abfindung für Sie aushandeln.
Welche Fristen gelten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?
Der Arbeitgeber muss ein BEM anbieten, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Eine Frist zur Durchführung des BEM gibt es nicht – es muss aber vor einer krankheitsbedingten Kündigung stattfinden.
Was passiert, wenn ich das BEM-Gespräch ablehne?
Die Ablehnung eines BEM-Gesprächs hat keine direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Allerdings kann es Ihre Position bei einer späteren Kündigung schwächen, da Sie Mitwirkungsbereitschaft vermissen lassen. Wir raten daher zur Teilnahme – gerne begleiten wir Sie dabei.
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankheit ich habe?
Nein, Sie müssen die Art Ihrer Erkrankung nicht offenlegen. Nur wenn Sie besondere Rücksichtnahme oder Anpassungen des Arbeitsplatzes wünschen, kann es sinnvoll sein, die relevanten gesundheitlichen Einschränkungen zu kommunizieren.
Kann ich während der Krankheit einen anderen Job annehmen?
Während der Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie grundsätzlich keine Tätigkeiten ausüben, die Ihrer Genesung entgegenstehen. Eine anderweitige Beschäftigung während der Krankschreibung kann zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Was ist, wenn ich nach der Kündigung eine Schwerbehinderung beantrage?
Ein Schwerbehindertenantrag nach Zugang der Kündigung schützt Sie leider nicht mehr. Der besondere Kündigungsschutz gilt nur, wenn die Schwerbehinderung bereits vor der Kündigung anerkannt oder beantragt wurde.
Darf der Arbeitgeber mich wegen häufiger Kurzerkrankungen kündigen?
Ja, auch häufige Kurzerkrankungen können eine Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und diese zu konkreten betrieblichen Beeinträchtigungen führen.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit?
Ihr Urlaubsanspruch bleibt auch während der Krankheit bestehen. Nach 6 Monaten durchgehender Arbeitsunfähigkeit können allerdings Kürzungen erfolgen. Nicht genommener Urlaub muss spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres genommen werden.
Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können
Als etablierte Arbeitsrechtskanzlei im Sauerland verfügen wir über:
- Jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht
- Umfassende Erfahrung mit regionalen Besonderheiten
- Nachweisliche Erfolge bei der Abwehr krankheitsbedingter Kündigungen
- Ein empathisches Team mit Verständnis für Ihre Situation
Unser Versprechen an Sie
Wir verstehen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung eine enorme Belastung darstellt. Deshalb setzen wir alles daran, Ihnen sowohl rechtlich als auch menschlich bestmöglich zur Seite zu stehen. In einem persönlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.
Handeln Sie jetzt!
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Lassen Sie diese wichtige Frist nicht verstreichen!
Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Ersteinschätzung.
Ihre Rechtsanwältin Christina Vogt und Team