Ihr Recht auf faire Behandlung: Erfahrene Arbeitsrechtsexperten aus dem Sauerland sichern Ihre Ansprüche bei Kündigung während der Wiedereingliederung
Eine Kündigung während der Wiedereingliederung stellt Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet keinen absoluten Kündigungsschutz, aber der Arbeitgeber muss hohe rechtliche Hürden überwinden. Er muss nachweisen, dass alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung ausgeschöpft wurden und eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist dabei unbedingt zu beachten.Nach Erhalt einer Kündigung während der Wiedereingliederung ist schnelles Handeln gefragt. Als ersten Schritt sollten Betroffene alle bisherigen Unterlagen zum Eingliederungsprozess sammeln und dokumentieren. Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht kann dann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und die nötigen Schritte einleiten. Parallel dazu empfiehlt es sich, den Betriebsrat oder die Personalvertretung zu informieren.
Die Erfahrung zeigt, dass Kündigungen während der Wiedereingliederung häufig erfolgreich angefochten werden können. Viele Arbeitgeber unterschätzen die rechtlichen Anforderungen oder dokumentieren den BEM-Prozess nicht ausreichend. Mit professioneller rechtlicher Unterstützung lassen sich oft entweder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder zumindest deutlich verbesserte Abfindungszahlungen erreichen.
Wenn die Kündigung den Wiedereinstieg gefährdet
Sie befinden sich gerade in einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme und haben unerwartet eine Kündigung erhalten? Diese Situation ist nicht nur rechtlich komplex, sondern auch emotional äußerst belastend. Nach einer längeren Krankheitsphase haben Sie den mutigen Schritt zurück ins Berufsleben gewagt – und nun dies.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Arbeitnehmer in vergleichbaren Fällen erfolgreich unterstützt.
Ihre Rechte bei Kündigung während der Wiedereingliederung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX ist nicht nur eine freiwillige Maßnahme des Arbeitgebers, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Eine Kündigung während dieser Phase unterliegt daher besonderen rechtlichen Anforderungen.
Wir prüfen für Sie:
- Die formale Rechtmäßigkeit der Kündigung
- Bestehende Kündigungsschutzregelungen
- Die korrekte Durchführung des BEM-Verfahrens
- Mögliche Schadensersatzansprüche
- Chancen auf Weiterbeschäftigung
Warum Sie jetzt handeln müssen
Die ersten Tage nach Erhalt der Kündigung sind entscheidend. Die gesetzliche Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung rechtskräftig – unabhängig von ihrer tatsächlichen Rechtmäßigkeit.
Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung
- Bewahren Sie Ruhe – emotionale Reaktionen können kontraproduktiv sein
- Dokumentieren Sie den bisherigen Verlauf der Wiedereingliederung
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen
- Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt
- Halten Sie sich an Weisungen des Arbeitgebers bis zur rechtlichen Klärung
Unsicher, was zu tun ist?
Unsere Experten beraten Sie umfassend zu Ihren Handlungsoptionen. Jetzt beraten lassen
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Kündigung während der Wiedereingliederung überhaupt zulässig?
Die Rechtmäßigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber besondere Anforderungen erfüllen.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.
Muss ich während der Kündigungsfrist weiter zur Arbeit erscheinen?
Grundsätzlich ja, es sei denn, Sie wurden ausdrücklich freigestellt.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Bei unrechtmäßiger Kündigung können Schadensersatzansprüche bestehen. Wir prüfen dies individuell.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer variiert, oft sind aber schnelle Lösungen durch Vergleiche möglich.
Was passiert mit meinem Gehalt?
Bis zum rechtskräftigen Ende des Arbeitsverhältnisses besteht der Gehaltsanspruch weiter.
Kann ich eine Abfindung verlangen?
Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht, aber oft können wir eine Abfindung aushandeln.
Was ist, wenn der Betriebsrat nicht einbezogen wurde?
Dies kann die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben.
Wie geht es nach einem erfolgreichen Widerspruch weiter
Wir begleiten Sie auch bei der Wiedereingliederung und achten auf Ihre Rechte.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung und dem Krankengeld, wenn die Kündigung wirksam wird?
Nach einer wirksamen Kündigung besteht der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in der Regel noch für einen Monat weiter (sogenannte Nachversicherung). Danach haben Sie verschiedene Optionen: Sind Sie bei der Arbeitsagentur gemeldet, erhalten Sie weiterhin gesetzlichen Versicherungsschutz. Alternativ können Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Das Krankengeld wird bei bestehendem Anspruch auch nach der Kündigung weitergezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert und ärztlich bescheinigt ist. Wir beraten Sie gern zu Ihrer individuellen Situation und den bestmöglichen Absicherungsoptionen.
Ihr Weg zu Ihrem Recht
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit jahrelanger Expertise im Arbeitsrecht zur Seite. Als Ihre Anwälte im Sauerland verstehen wir nicht nur die rechtliche Dimension Ihres Falls, sondern auch die persönliche Bedeutung für Sie.