Rechtssicher und fair: So gestalten Sie die Trennung von Ihrem Geschäftsführer – Ein Expertenleitfaden für Gesellschafter und Inhaber von Kleinbetrieben
Die Kündigung eines Geschäftsführers in einem Kleinbetrieb ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige rechtliche Abwägung erfordert. Anders als bei normalen Arbeitnehmern greift hier nicht das klassische Arbeitsrecht. Stattdessen müssen Gesellschafter sowohl die Regelungen des GmbH-Gesetzes für die Abberufung als auch die Bestimmungen des BGB für die Kündigung des Dienstvertrags beachten. Besonders heikel wird es, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafteranteile hält – hier können sich gesellschaftsrechtliche Fallstricke ergeben, die ohne fachanwaltliche Beratung kaum zu bewältigen sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei als Anwalt für Arbeitsrecht im Sauerland.
Wer sich als Gesellschafter eines Kleinbetriebs von seinem Geschäftsführer trennen möchte, steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss der Prozess rechtssicher gestaltet werden, andererseits gilt es, die betrieblichen Abläufe aufrechtzuerhalten und Unruhe in der Belegschaft zu vermeiden. Die Praxis zeigt, dass eine einvernehmliche Lösung mit fairen Bedingungen für beide Seiten meist der beste Weg ist. Ein strukturierter Trennungsprozess mit klarer Kommunikation und professioneller Übergangsplanung hilft, die Geschäftskontinuität zu wahren und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die Herausforderung: Wenn sich die Wege trennen müssen
Die Entscheidung, sich von einem Geschäftsführer zu trennen, gehört zu den schwersten und folgenreichsten Weichenstellungen in einem Kleinbetrieb. Oft haben sich über Jahre persönliche Beziehungen entwickelt, gleichzeitig steht die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel. Wir begleiten Sie durch diesen komplexen Prozess.
Rechtliche Grundlagen verstehen
Die Beendigung der Geschäftsführerstellung erfolgt in zwei rechtlich getrennten Schritten:
- Die Abberufung als Geschäftsführer (§§ 38, 46 GmbHG)
- Die Kündigung des Geschäftsführer-Dienstvertrags (§§ 626, 627 BGB)
Dabei sind die Besonderheiten des Geschäftsführer-Dienstvertrags zu beachten, der nicht dem Arbeitsrecht unterliegt. Dies bedeutet unter anderem, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Dennoch gelten bestimmte Grundsätze wie das Gebot von Treu und Glauben sowie vertragliche Regelungen zu Kündigungsfristen.
Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist. Hier sind zusätzliche gesellschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Die Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung
- Mögliche Einschränkungen durch den Gesellschaftsvertrag
- Bewertung und Abfindung von Gesellschaftsanteilen
- Wettbewerbsverbote und deren Durchsetzung
Der Weg zur einvernehmlichen Lösung
Die Erfahrung zeigt: Eine einvernehmliche Regelung ist in den meisten Fällen der beste Weg für alle Beteiligten. In einer Vielzahl der von uns begleiteten Fälle konnten wir eine außergerichtliche Einigung erzielen. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern schützt auch die Reputation des Unternehmens.
Checkliste: Vorbereitung der Kündigung
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Beachten Sie folgende Punkte:
- Dokumentation der Kündigungsgründe
- Prüfung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen
- Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
- Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
- Planung des Übergangsmanagements
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Bei guter Vorbereitung und einvernehmlicher Lösung kann die Trennung innerhalb von 2-3 Monaten abgewickelt werden.
Welche Kündigungsgründe sind rechtlich relevant?
Neben wichtigen Gründen wie Pflichtverletzungen können auch strategische Neuausrichtungen oder ein nachhaltiger Vertrauensverlust eine Kündigung rechtfertigen.
Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
Die Kosten setzen sich aus Rechtsberatung, eventuellen Abfindungszahlungen und Übergangsregelungen zusammen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, unnötige Kosten durch Fehler im Prozess zu vermeiden.
Welche besonderen Regelungen gelten bei der Kündigung eines Geschäftsführers, der Minderheitsgesellschafter ist?
Bei Minderheitsgesellschaftern müssen besondere Schutzrechte beachtet werden. Entscheidend sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag und eventuelle Stimmbindungsvereinbarungen. Auch Treuepflichten der Mehrheitsgesellschafter können eine Rolle spielen. Eine Kündigung muss hier besonders sorgfältig vorbereitet werden.
Ist eine fristlose Kündigung des Geschäftsführers möglich?
Eine fristlose Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies können schwere Pflichtverletzungen, Vertrauensbruch oder strafrechtlich relevantes Verhalten sein. Der wichtige Grund muss allerdings gut dokumentiert sein und die Kündigung zeitnah nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden.
Wie können wir die Übergabe wichtiger Unterlagen und Zugänge rechtlich absichern?
Die Übergabe sollte vertraglich genau geregelt werden. Eine detaillierte Übergabeliste, klare Fristen und eventuell die Verknüpfung mit Abfindungszahlungen sind empfehlenswert. Wichtig ist auch die sofortige Änderung von Zugangsdaten und Vollmachten.
Was passiert mit dem Dienstwagen und anderen Vergünstigungen bei einer Kündigung?
Die Rückgabe von Firmeneigentum wie Dienstwagen sollte in der Aufhebungsvereinbarung klar geregelt werden. Dabei können Übergangsregelungen oder die Möglichkeit zum vergünstigten Erwerb vereinbart werden. Auch die Behandlung von Tankkarten, Mobiltelefonen und anderen Vergünstigungen muss geklärt werden.
Welche Kommunikationsstrategie empfiehlt sich gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern?
Die Kommunikation sollte professionell, sachlich und einheitlich erfolgen. Ein abgestimmter Sprachregelung hilft, Gerüchte zu vermeiden. Wichtige Kunden und Geschäftspartner sollten persönlich informiert werden. Die Belegschaft braucht klare Informationen über die nächsten Schritte und Ansprechpartner.
Wie gehen wir mit laufenden Projekten und Verträgen um, die der Geschäftsführer betreut hat?
Es empfiehlt sich eine strukturierte Übergabe mit Dokumentation aller laufenden Projekte und Verträge. Kritische Termine und Verpflichtungen müssen identifiziert und Verantwortlichkeiten neu zugeordnet werden. Eine Übergangsphase mit definierter Unterstützung durch den scheidenden Geschäftsführer kann sinnvoll sein.
Können wir dem gekündigten Geschäftsführer verbieten, Mitarbeiter abzuwerben?
Ein nachvertragliches Abwerbeverbot kann vereinbart werden, muss aber angemessen vergütet werden. Die Dauer und der räumliche Geltungsbereich müssen verhältnismäßig sein. Alternativ kann das Abwerbeverbot auch Teil einer Gesamtregelung mit Karenzentschädigung sein.
Ihr Weg zu uns
Der erste Schritt ist ein Erstgespräch, in dem wir Ihre spezifische Situation analysieren. Darauf aufbauend entwickeln wir einen konkreten Handlungsplan mit Zeitschiene und Kostenübersicht. Die Umsetzung erfolgt dann Schritt für Schritt in enger Abstimmung mit Ihnen.