Anschrift
Vogt Kanzlei
Hauptstraße 14
59846 Sundern
Folge uns!
CHRISTINA MARIA VOGT — 06 / 03 / 2025

Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer – Abfindung

.

Das Wichtigste im Überblick

  • Geschäftsführer haben bei Aufhebungsverträgen besondere Rechte und Verhandlungsspielräume – durchschnittliche Abfindungen liegen bei 12-18 Monatsgehältern
  • Eine professionelle rechtliche Beratung ist aufgrund der komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unerlässlich
  • Schnelles Handeln ist geboten: Die ersten 48 Stunden nach Erhalt eines Aufhebungsangebots sind entscheidend für die Verhandlungsposition
.

Expertenwissen zur optimalen Abfindung

Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags stellt für Geschäftsführer eine besondere Herausforderung dar. Anders als bei normalen Arbeitnehmern gibt es für sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Dennoch – oder gerade deshalb – sind die Verhandlungsspielräume bei der Gestaltung der Abfindung oft größer. Die Höhe orientiert sich dabei an verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, dem Alter des Geschäftsführers und den Gründen für die Trennung. In der Praxis werden häufig Abfindungszahlungen zwischen 12 und 18 Monatsgehältern vereinbart. Besonders wichtig ist eine steueroptimierte Gestaltung, etwa durch die Nutzung der Fünftelregelung nach § 34 EStG.

Ein professionell gestalteter Aufhebungsvertrag muss neben der reinen Abfindungshöhe weitere wichtige Aspekte regeln. Dazu gehören Freistellungsvereinbarungen, die Behandlung variabler Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder Boni sowie mögliche Wettbewerbsverbote. Auch die Fortführung der D&O-Versicherung und die Regelung von Haftungsfragen spielen eine zentrale Rolle. Geschäftsführer sollten sich für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags unbedingt rechtlichen Beistand holen, da die getroffenen Vereinbarungen weitreichende Konsequenzen für ihre berufliche und finanzielle Zukunft haben können. Besonders die ersten 48 Stunden nach Erhalt eines Aufhebungsangebots sind dabei entscheidend für die weitere Verhandlungsposition. Gern beraten wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht im Detail.

Die Trennung vom Geschäfts­führerposten – eine komplexe Herausforderung

Die Beendigung eines Geschäftsführervertrags stellt für alle Beteiligten eine besondere Situation dar. Anders als bei „normalen“ Arbeitnehmern gelten für Geschäftsführer spezielle rechtliche Regelungen, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Besonders wenn die Trennung überraschend kommt, ist professionelle Unterstützung gefragt, um die eigenen Interessen optimal zu wahren.

Rechtliche Grundlagen des Geschäftsführer-Aufhebungsvertrags

Die rechtliche Basis für Aufhebungsverträge mit Geschäftsführern bilden die §§ 38 und 46 GmbHG sowie die aktuelle Rechtsprechung des BGH. Besonders relevant ist hier das Urteil BGH II ZR 76/79, das wichtige Grundsätze zur Abfindungshöhe festlegt. Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern genießen Geschäftsführer keinen besonderen Kündigungsschutz. Dies wird jedoch meist durch entsprechende vertragliche Regelungen und höhere Abfindungszahlungen kompensiert.

Zentrale Bestandteile eines Aufhebungs­vertrags

Ein professionell gestalteter Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer umfasst typischerweise folgende Kernelemente:

  1. Höhe und Struktur der Abfindung
  2. Freistellungsvereinbarung
  3. Wettbewerbsverbot und dessen Vergütung
  4. Verschwiegenheitspflichten
  5. Zeugnisgestaltung
  6. D&O-Versicherung
  7. Steuerliche Optimierung

Die optimale Gestaltung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist meist der zentrale Verhandlungspunkt. Basierend auf unserer Erfahrung liegt die durchschnittliche Abfindungshöhe zwischen 12 und 18 Monatsgehältern. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
  • Alter des Geschäftsführers
  • Grund der Trennung
  • Wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  • Bestehende vertragliche Regelungen

Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Geschäftsführerrecht. Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie.

Steuerliche und sozial­versicherungs­rechtliche Optimierung

Ein besonderes Augenmerk muss auf die steuerliche Gestaltung der Abfindung gelegt werden. Relevant sind hier insbesondere:

  • § 24 Nr. 1a EStG zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen
  • Die Fünftelregelung nach § 34 EStG zur Progressionsmilderung
  • Möglichkeiten der sozialversicherungsfreien Gestaltung
  • Optimierung durch Verteilung auf mehrere Veranlagungszeiträume

Unser bewährter Beratungsansatz

Wir verfolgen einen zweistufigen Ansatz:

Phase 1: Analyse und Strategieentwicklung

  • Umfassende Prüfung der rechtlichen Position
  • Bewertung der Verhandlungsmasse
  • Entwicklung einer individuellen Verhandlungsstrategie
  • Definition klarer Zielvorgaben

Phase 2: Verhandlung und Umsetzung

  • Professionelle Verhandlungsführung
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Steuer- und sozialversicherungsoptimale Strukturierung
  • Begleitung bis zur finalen Umsetzung

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte meine Abfindung als Geschäftsführer mindestens sein?

Die Mindesthöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustregel gilt: 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit. In der Praxis sind jedoch oft deutlich höhere Abfindungen durchsetzbar.

Muss ich ein vorgelegtes Aufhebungsangebot sofort unterschreiben?

Nein, auch wenn oft Zeitdruck aufgebaut wird. Lassen Sie sich nicht drängen und nehmen Sie sich Zeit für eine rechtliche Prüfung. Die ersten 48 Stunden sind jedoch entscheidend für die weitere Strategie.

Wie wirkt sich eine Freistellung auf meine Bezüge und Tantiemen aus?

Die Bezüge sind während der Freistellung grundsätzlich weiterzuzahlen. Bei Tantiemen und erfolgsabhängigen Vergütungen muss eine klare Regelung im Aufhebungsvertrag getroffen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert mit meinen Gesellschafteranteilen beim Ausscheiden?

Die Regelung hängt von der konkreten Gesellschaftervereinbarung ab. Häufig gibt es Klauseln zur Bewertung und Übernahme der Anteile. Dies sollte unbedingt vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags geklärt werden.

Kann ich während der Freistellung bereits einen neuen Job annehmen?

Das hängt von den Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag ab. Oft ist eine Anrechnung der Zwischenverdienste vorgesehen. Eine präzise Regelung ist hier wichtig, um späteren Streit zu vermeiden.

Wie lange gilt ein vereinbartes Wettbewerbsverbot und wie hoch muss die Karenzentschädigung sein?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre dauern. Die Karenzentschädigung muss mindestens 50% der zuletzt bezogenen Vergütung betragen.

Was passiert mit meinen Versorgungszusagen und Pensionsansprüchen?

Dies muss im Aufhebungsvertrag explizit geregelt werden. Oft ist eine Abfindung der Ansprüche möglich, die aber steuerlich optimiert gestaltet werden sollte.

Welche Auswirkungen hat der Aufhebungsvertrag auf meine D&O-Versicherung?

Wichtig ist eine Regelung zum Fortbestand des Versicherungsschutzes (Nachmeldefrist/Run-off-Deckung) für Pflichtverletzungen während der aktiven Zeit als Geschäftsführer.

Muss ich Abfindungszahlungen mit dem Arbeitslosengeld verrechnen lassen?

Abfindungen führen grundsätzlich nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt. Die konkrete Gestaltung ist aber wichtig.

Wie kann verhindert werden, dass die Trennung meinen Ruf in der Branche schädigt?

Im Aufhebungsvertrag sollten klare Regelungen zur internen und externen Kommunikation sowie eine wohlwollende Zeugnisformulierung vereinbart werden. Auch Regelungen zur gegenseitigen Verschwiegenheit sind wichtig.

Unser Versprechen an Sie

Für uns steht Ihre optimale rechtliche und wirtschaftliche Absicherung im Mittelpunkt. Mit einer hohen Erfolgsquote bei außergerichtlichen Einigungen sorgen wir für eine schnelle und diskrete Lösung Ihrer Situation.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Handlungsoptionen kennenzulernen. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind an Ihrer Seite.

Blog & Aktuelles

Weitere Artikel
entdecken.

Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung: Ihre Rechte bei krankheitsbedingter Kündigung

16 / 01 / 2025

Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung: Ihre Rechte bei krankheitsbedingter Kündigung
Änderungskündigung und Betriebszugehörigkeit

17 / 04 / 2025

Änderungskündigung und Betriebszugehörigkeit
Unwiderrufliche Freistellung – Was Sie wissen müssen

23 / 01 / 2025

Unwiderrufliche Freistellung – Was Sie wissen müssen