Ihre Rechte & Handlungsoptionen im Überblick
Der Arbeitgeber legt Ihnen überraschend einen Aufhebungsvertrag vor und drängt auf eine sofortige Unterschrift? In dieser Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht unter Druck zu handeln. Sie haben das Recht, einen Aufhebungsvertrag abzulehnen – auch wenn Ihr Arbeitgeber anderes suggeriert. Anders als bei einer Kündigung verzichten Sie bei einem Aufhebungsvertrag auf wichtige Arbeitnehmerschutzrechte. Zudem droht bei einer Unterschrift häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einer Entscheidung rechtlich von uns als Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Nur so können Sie Ihre Interessen wahren und möglicherweise bessere Konditionen aushandeln.
Die Ablehnung eines Aufhebungsvertrags ist ein legitimes Recht jedes Arbeitnehmers und kann strategisch klug sein. Während der Arbeitgeber möglicherweise auf eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses hofft, haben Sie als Arbeitnehmer keine Verpflichtung, diesem Wunsch nachzukommen. Eine Ablehnung verschafft Ihnen Zeit, Ihre rechtliche Position zu prüfen und mögliche Alternativen auszuloten. In vielen Fällen führt dies zu deutlich besseren Verhandlungsergebnissen – sei es durch eine höhere Abfindung, eine längere Kündigungsfrist oder sogar den Erhalt des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, die Ablehnung professionell zu kommunizieren und sich dabei rechtlich absichern zu lassen.
Die überraschende Vorlage eines Aufhebungsvertrags – was nun?
Es ist eine Situation, die viele Arbeitnehmer völlig unvorbereitet trifft: In einem Gespräch mit dem Arbeitgeber wird plötzlich ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, verbunden mit der Aufforderung zur sofortigen Unterschrift. Der dadurch entstehende Druck und die Sorge um die berufliche Zukunft können überwältigend sein. Doch eines ist wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben – auch wenn Ihr Arbeitgeber darauf drängt.
Ihre Rechte bei einem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber greifen hier jedoch wichtige Schutzrechte des Kündigungsschutzgesetzes nicht automatisch. Umso wichtiger ist es, die rechtliche Situation genau zu prüfen:
Formelle Wirksamkeit
Nach §§ 623, 125 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Zudem gibt es nach aktueller BAG-Rechtsprechung (Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18) klare Grenzen für die Art und Weise, wie ein Aufhebungsvertrag zustande kommen darf.
Anfechtungsmöglichkeiten
Wurde der Vertrag unter Druck oder durch Täuschung zustande gebracht, können Anfechtungsmöglichkeiten bestehen. Besonders die „Überrumpelung“ durch überraschende Vorlage des Vertrags kann zur Unwirksamkeit führen.
Sozialrechtliche Folgen beachten
Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Dies bedeutet einen mehrwöchigen Verlust von Leistungen der Arbeitsagentur – ein Aspekt, der unbedingt in die Entscheidung einbezogen werden muss.
Warum Sie auf spezialisierte rechtliche Unterstützung setzen sollten
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung speziell im Kündigungsschutzrecht. Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich:
- In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir bessere Konditionen oder eine Weiterbeschäftigung
- Besonders erfolgreich sind wir bei der Verlängerung von Kündigungsfristen
- Wir erzielen regelmäßig höhere Abfindungszahlungen für unsere Mandanten
Unser Vorgehen bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen
- Ersteinschätzung
- Persönliches Beratungsgespräch mit Analyse der Situation
- Entwicklung einer individuellen Strategie
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss
Häufig gestellte Fragen zum Aufhebungsvertrag
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein, Sie sind nicht zur Unterschrift verpflichtet. Der Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren.
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag ablehne?
Die Ablehnung eines Aufhebungsvertrags hat zunächst keine negativen Konsequenzen. Ihr Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort.
Kann ich eine bereits geleistete Unterschrift widerrufen?
Ein Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht. Umso wichtiger ist es, vor der Unterschrift rechtlichen Rat einzuholen.
Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag auf das Arbeitslosengeld?
Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese kann jedoch durch geschickte Vertragsgestaltung vermieden werden.
Wie hoch sollte eine Abfindung sein?
Die angemessene Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Kündigungsschutz. Wir prüfen dies individuell.
Kann ich trotz unterschriebenem Aufhebungsvertrag dagegen vorgehen?
Unter bestimmten Umständen kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, etwa bei Täuschung oder Drohung.
Wie lange habe ich Zeit für die Entscheidung?
Es gibt keine gesetzliche Bedenkzeit. Lassen Sie sich jedoch nicht unter Druck setzen – eine übereilte Unterschrift kann weitreichende Folgen haben.
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir analysieren die Vor- und Nachteile für Ihren konkreten Fall.
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?
Ja, ein Aufhebungsvertrag muss zwingend schriftlich geschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Welche Kosten entstehen bei anwaltlicher Beratung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die weiteren Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch und richten sich nach dem Streitwert.