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CHRISTINA MARIA VOGT — 20 / 03 / 2025

Arbeitslosengeld Sperre bei Aufhebungsvertrag

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Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen führen – aber es gibt wichtige Ausnahmen und rechtliche Möglichkeiten, dies zu vermeiden
  • Die Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, besonders wenn Sie unter Druck gesetzt wurden
  • Schnelles Handeln ist entscheidend – mit der richtigen anwaltlichen Strategie können in einer Vielzahl der Fälle Sperrzeiten vermieden oder verkürzt werde
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Was Sie jetzt wissen müssen

Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags kann weitreichende Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Grundsätzlich verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags selbst zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses beitragen. Dies gilt als „versicherungswidriges Verhalten“ im Sinne des § 159 Abs. 1 SGB III. Während der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, zudem verkürzt sich der Gesamtanspruch um die Dauer der Sperrzeit. Besonders problematisch: Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Aufhebungsvertrag, ohne sich dieser gravierenden Folgen bewusst zu sein.

Allerdings muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht in jedem Fall hingenommen werden. Das Gesetz und die Rechtsprechung erkennen verschiedene „wichtige Gründe“ an, bei deren Vorliegen keine Sperrzeit verhängt wird. Dazu gehören etwa eine nachweislich drohende betriebsbedingte Kündigung, schwerwiegende gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Arbeitsbedingungen wie systematisches Mobbing. Entscheidend ist dabei die sorgfältige Dokumentation der Umstände. Auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrags kann in Betracht kommen, etwa wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer getäuscht oder unter unzulässigen Druck gesetzt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem in einer wegweisenden Entscheidung vom April 2022 die Bedeutung einer angemessenen Bedenkzeit hervorgehoben. Gerne beraten wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht im Detail.

Haben Sie einen Aufhebungs­vertrag unterschrieben? Das sollten Sie jetzt wissen

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben – besonders wenn es um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geht. Wir erleben täglich, wie Arbeitnehmer mit den Konsequenzen eines vorschnell unterschriebenen Aufhebungsvertrags konfrontiert werden. Die gute Nachricht: Es gibt rechtliche Möglichkeiten, eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld abzuwenden.

Warum droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

Die Arbeitsagentur verhängt eine Sperrzeit, wenn Arbeitnehmer ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst beenden oder durch ihr Verhalten Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung geben. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird dabei grundsätzlich als versicherungswidriges Verhalten gewertet, da Sie aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken.

Die Folgen können gravierend sein:

  • Bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld
  • Verkürzung des Arbeitslosengeldanspruchs um die Dauer der Sperrzeit
  • Mögliche Auswirkungen auf andere Sozialleistungen

Wichtige Gründe: Wann entfällt die Sperrzeit?

Die aktuelle Rechtsprechung erkennt verschiedene Konstellationen an, in denen trotz Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit verhängt wird:

1. Drohende betriebsbedingte Kündigung

  • Wenn der Arbeitsplatz nachweislich wegfällt
  • Bei bereits beschlossenen Umstrukturierungen
  • Wenn Sie zur Vermeidung einer streitigen Kündigung handeln

2. Gesundheitliche Gründe

  • Bei ärztlich attestierter Gefährdung der Gesundheit
  • Wenn die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist

3. Besondere betriebliche Situationen

  • Mobbing oder systematische Schikane
  • Erhebliche Vergütungsrückstände
  • Massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Strategien zur Vermeidung der Sperrzeit

1. Anfechtung des Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden:

  • Bei Täuschung über wesentliche Umstände
  • Bei widerrechtlicher Drohung
  • Wenn Sie unter Zeitdruck gesetzt wurden

2. Unverzügliche Eigenkündigung

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben und stattdessen selbst zu kündigen:

  • Wenn ein wichtiger Grund vorliegt
  • Bei Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Mit dokumentierter Begründung

3. Verhandlung mit dem Arbeitgeber

Oft lassen sich bessere Konditionen aushandeln:

  • Längere Kündigungsfristen
  • Höhere Abfindungen
  • Günstigere Beendigungszeitpunkte

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Die reguläre Sperrzeit beträgt 12 Wochen. Je nach Einzelfall und Begründung kann sie jedoch verkürzt werden oder ganz entfallen.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein einfaches Widerrufsrecht besteht nicht. Allerdings gibt es Möglichkeiten der Anfechtung, die wir sorgfältig prüfen.

Wie wirkt sich eine Sperrzeit auf meine Krankenversicherung aus?

Während der Sperrzeit besteht der Krankenversicherungsschutz weiter, allerdings müssen Sie sich selbst versichern. Die Arbeitsagentur übernimmt in dieser Zeit keine Beiträge. Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder in bestimmten Fällen über die Familienversicherung absichern.

Wirkt sich eine Abfindung auf die Sperrzeit aus?

Eine Abfindung allein rechtfertigt keine Sperrzeit. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt.

Was passiert, wenn ich dem Aufhebungsvertrag nicht zustimme?

Der Arbeitgeber müsste dann ggf. eine Kündigung aussprechen, gegen die Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren können.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Sperrzeit vorzugehen?

Gegen den Sperrzeitbescheid muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Was ist eine „drohende betriebsbedingte Kündigung“ und wie kann ich sie nachweisen?

Die Kündigung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit bevorstehen, etwa durch dokumentierte Umstrukturierungen oder Stellenabbau. Als Nachweise dienen Betriebsratsunterlagen, Sozialplanverhandlungen oder offizielle Ankündigungen des Arbeitgebers. Die bloße Befürchtung einer Kündigung reicht nicht aus.

Kann ich während der Sperrzeit andere Sozialleistungen beantragen?

Ja, bei Bedürftigkeit können Sie Bürgergeld (früher „Hartz IV“) beantragen. Allerdings wird die Sperrzeit dort als selbst verschuldete Notlage gewertet, was zu Leistungskürzungen führen kann. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation ist daher wichtig.

Was passiert, wenn ich mehrere Sperrzeiten hintereinander erhalte?

Mehrere Sperrzeiten können zum vollständigen Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs führen. Nach dem Gesetz erlischt der Anspruch, wenn sich Sperrzeiten von insgesamt mindestens 21 Wochen ergeben. Dies gilt auch für verschiedene Arten von Sperrzeiten.

Kann mein Arbeitgeber mir mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Nein, die Verweigerung der Unterschrift ist Ihr gutes Recht. Der Arbeitgeber muss dann den regulären Weg einer Kündigung gehen, wobei Sie vollen Kündigungsschutz genießen. Drohungen oder Druck in dieser Situation können sogar zur Unwirksamkeit eines später unterschriebenen Aufhebungsvertrags führen.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Unsere Kanzlei verfügt über:

  • Hohe Erfolgsquote bei der Vermeidung von Sperrzeiten
  • Umfassende Erfahrung mit Grundsatzentscheidungen vor dem Sozialgericht
  • Detaillierte Kenntnis der Argumentationslinien der Arbeitsagenturen

So unterstützen wir Sie konkret

  1. Erstgespräch
  2. Umfassende Prüfung Ihrer Unterlagen
  3. Entwicklung einer individuellen Strategie
  4. Sofortige Einleitung notwendiger Schritte
  5. Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Arbeitsagentur und Arbeitgeber
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