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Vogt Kanzlei
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Anwalt Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag?

Anwalt bei Wettbewerbsverbot

  • Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Arbeitsrecht
  • Persönliche Betreuung durch Fachanwältin
  • Bundesweite Beratung – flexibel nach Ihren Bedürfnissen
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Frau Vogt arbeitet am I Pad

Ihre Karriere – Ihre Freiheit

Stehen Sie vor einem Jobwechsel und ein Wettbewerbsverbot schränkt Ihre Möglichkeiten ein? Sorgen Sie sich vor hohen Vertragsstrafen oder dem Verlust einer attraktiven beruflichen Chance?

Ich verstehe Ihre Verunsicherung und die Sorgen um Ihre berufliche Zukunft. Als erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Handlungsoptionen zu erkennen und Ihre berufliche Freiheit zu wahren. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen optimal schützt und Ihnen neue Perspektiven eröffnet. Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise im Umgang mit Wettbewerbsverboten – für Ihre sichere berufliche Zukunft.

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Unsere Leistungen im Detail

01
Prüfung der Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten

Nicht jedes Wettbewerbsverbot ist rechtlich wirksam. Ich analysiere Ihre vertragliche Situation detailliert und prüfe alle formellen und inhaltlichen Anforderungen. Dabei untersuche ich insbesondere die Angemessenheit der Karenzentschädigung, die räumliche und zeitliche Reichweite sowie die konkrete Formulierung der Klausel. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung der Rechtslage und wissen genau, welche beruflichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Basierend auf dieser Analyse entwickle ich mit Ihnen eine passende Strategie für Ihr weiteres Vorgehen.

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02
Verhandlung von Karenzentschädigungen

Ein wirksames Wettbewerbsverbot erfordert eine angemessene Entschädigung. Ich setze mich für Ihre finanziellen Interessen ein. Dabei berücksichtige ich Ihre persönliche Situation, Ihre Qualifikation und die Marktgegebenheiten. Mit meiner langjährigen Verhandlungserfahrung erreiche ich regelmäßig optimale Ergebnisse für meine Mandanten. Sie profitieren von einer sicheren finanziellen Überbrückung während der Karenzzeit.

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03
Gestaltung und Anpassung von Wettbewerbsverboten

Als Arbeitgeber möchten Sie Ihr Unternehmens-Know-how schützen, als Arbeitnehmer Ihre berufliche Entwicklung nicht unnötig einschränken. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren und interessengerechten Gestaltung von Wettbewerbsverboten. Dabei berücksichtige ich die aktuelle Rechtsprechung und Ihre individuellen Anforderungen. Gemeinsam definieren wir den sachlichen, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Klausel. Ich achte besonders darauf, dass die Vereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten und gleichzeitig praktikabel sind. Bei bestehenden Klauseln prüfe ich Anpassungsmöglichkeiten und verhandle diese mit der Gegenseite.

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04
Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche

Werden Sie mit vermeintlichen Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot konfrontiert? Ich analysiere die Berechtigung der Vorwürfe und entwickle eine schlagkräftige Verteidigungsstrategie. Dabei prüfe ich zunächst die Wirksamkeit des Verbots und dessen konkrete Reichweite. Oft stellt sich heraus, dass die erhobenen Ansprüche unbegründet sind oder über das zulässige Maß hinausgehen. Mit fundierten rechtlichen Argumenten und Verhandlungsgeschick wehre ich unberechtigte Forderungen ab. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck vor Gericht. Sie können sich darauf verlassen, dass ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfe, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

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05
Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

Wird Ihnen die zustehende Karenzentschädigung vorenthalten? Ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch. Zunächst prüfe ich die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung unter Berücksichtigung aller Vergütungsbestandteile. Dann fordere ich diese nachdrücklich beim ehemaligen Arbeitgeber ein. Durch meine Erfahrung in Verhandlungen erreichen wir oft eine außergerichtliche Einigung. Falls erforderlich, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Sie erhalten von mir eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine transparente Darstellung der zu erwartenden Kosten. Mein Ziel ist es, Ihnen die Ihnen zustehende Entschädigung schnell und effektiv zu sichern.

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06
Beratung bei drohendem Verstoß

Unsicher, ob Ihre geplante Tätigkeit gegen das Wettbewerbsverbot verstößt? Ich analysiere Ihr Vorhaben im Detail und prüfe die rechtlichen Risiken. Dabei berücksichtige ich die konkrete Formulierung des Verbots, Ihre neue Tätigkeit und die Branchensituation. Sie erhalten eine klare Einschätzung möglicher Konsequenzen und konkrete Handlungsempfehlungen. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, wie Sie Ihre beruflichen Ziele erreichen können, ohne gegen das Verbot zu verstoßen. Bei Bedarf verhandle ich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung. So vermeiden Sie kostspielige Rechtsstreitigkeiten und sichern Ihre berufliche Zukunft.

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07
Aufhebung von Wettbewerbsverboten

Ein Wettbewerbsverbot behindert Ihre Karriereentwicklung? Ich prüfe alle Möglichkeiten zur Aufhebung oder Lockerung der Beschränkungen. Dabei untersuche ich sowohl formelle als auch inhaltliche Unwirksamkeitsgründe. Oft lässt sich durch geschickte Verhandlung eine einvernehmliche Aufhebung erreichen. Ich berate Sie auch zu den Vor- und Nachteilen eines Verzichts auf die Karenzentschädigung. Mit meiner Erfahrung finde ich Wege, wie Sie sich rechtssicher von einschränkenden Verboten lösen können. Sie erhalten eine klare Strategie, wie Sie Ihre berufliche Freiheit zurückgewinnen, ohne sich rechtlichen Risiken auszusetzen.

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08
Strategische Planung des Arbeitgeberwechsels

Ein Jobwechsel trotz Wettbewerbsverbot will sorgfältig geplant sein. Ich begleite Sie bei allen strategischen Entscheidungen rund um Ihren beruflichen Neustart. Gemeinsam analysieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und entwickeln einen sicheren Weg zu Ihrer neuen Position. Ich prüfe potenzielle Tätigkeitsfelder auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsverbot und berate Sie zur optimalen zeitlichen Planung. Bei Bedarf unterstütze ich auch die Verhandlungen mit dem neuen Arbeitgeber, etwa bezüglich einer Freistellung oder Übernahme von Karenzentschädigungen. So können Sie Ihren Arbeitgeberwechsel rechtssicher und ohne böse Überraschungen gestalten.

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»Sehr hilf bereite und Sehr freundliche
Hat noch für mich donnerstag abend ein Schreiben aufgesetzt kann nur weiter empfehlen«
— Dennis Werner
»Frau Vogt hat mich in einer schwierigen Rechtsangelegenheit hervorragend unterstützt. Ihre kompetente Beratung, schnelle Reaktionszeit und verständlichen Erklärungen gaben mir großes Vertrauen. Dank ihrer engagierten und empathischen Art fühlte ich mich bestens aufgehoben und konnte mein Problem erfolgreich lösen. Sehr empfehlenswert!«
— J.K
»Frau Vogt hat mich in einem nervenaufreibenden Kündigungsschutzprozess vertreten und eine super Abfindung herausgeholt. Bin total zufrieden. Man wird über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Frau Vogt ist gut erreichbar, sorgfältig und zuverlässig. Ich bin rundum zufrieden.«
— Andreas Rehder

Ihr Weg zur rechtlichen Klarheit

01Kontakt­aufnahme

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

02Erstberatung

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln erste Lösungsansätze

03Maß­geschnei­derte Strategie

Sie erhalten einen konkreten Handlungsplan und wir setzen diesen gemeinsam um

Ihre Expertin für Wettbewerbsverbote

Die Herausforderungen, die ein Wettbewerbsverbot mit sich bringt, sind komplex. Seit einigen Jahren begleite ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen. Ich vereine fundierte rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die praktischen und wirtschaftlichen Aspekte der Mandanten. Mein umfangreiches Netzwerk in der Branche ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu lösen. Dabei wird besonderen Wert auf eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit gelegt. Sie profitieren von kurzen Kommunikationswegen, regelmäßigen Updates und der schnellen Erreichbarkeit in dringenden Fällen.

Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsverbot

Diese Vereinbarung ist grundsätzlich möglich, birgt aber Risiken. Zunächst bleiben Sie persönlich gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots verpflichtet. Zudem könnte Ihr neuer Arbeitgeber bei einem Unternehmensverkauf oder einer Insolvenz ausfallen. Wir prüfen für Sie die rechtliche Ausgestaltung solcher Übernahmezusagen und entwickeln Absicherungsmöglichkeiten. Oft lassen sich auch alternative Lösungen finden, die für alle Beteiligten weniger riskant sind.

Reagieren Sie nicht überstürzt auf solche Vorwürfe, aber ignorieren Sie sie auch nicht. Zunächst sollten Sie keine Stellungnahme abgeben oder Zusagen machen. Dokumentieren Sie stattdessen sorgfältig alle Kommunikation und kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei. Wir prüfen die Vorwürfe auf ihre Berechtigung und entwickeln eine angemessene Reaktionsstrategie. Oft basieren solche Anschuldigungen auf Missverständnissen oder falschen Annahmen, die sich durch eine professionelle rechtliche Erwiderung schnell ausräumen lassen.

Die Vorbereitung einer neuen beruflichen Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige Grenzen zu beachten. Sie dürfen beispielsweise Bewerbungsgespräche führen und Ihre neue Position vertraglich vereinbaren. Unzulässig ist jedoch bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses jede Form von Konkurrenztätigkeit, wie etwa die Kontaktaufnahme zu Kunden Ihres aktuellen Arbeitgebers oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Wir beraten Sie individuell, welche vorbereitenden Maßnahmen unbedenklich sind und wo die rechtlichen Grenzen liegen. So vermeiden Sie sowohl arbeitsrechtliche Konsequenzen als auch spätere Streitigkeiten über das Wettbewerbsverbot.

Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann das Verbot unwirksam sein, etwa wegen fehlender oder zu geringer Karenzentschädigung. Zum anderen können Sie unter bestimmten Umständen auf die Karenzentschädigung verzichten und sich damit vom Wettbewerbsverbot lösen. Auch eine einvernehmliche Aufhebung mit dem Arbeitgeber ist möglich.

Ein Verstoß kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben Unterlassungsansprüchen drohen Schadensersatzforderungen und möglicherweise vereinbarte Vertragsstrafen. Deshalb ist es wichtig, vor einem geplanten Arbeitgeberwechsel die rechtliche Situation genau zu prüfen.

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Während der laufenden Beschäftigung gilt bereits die arbeitsvertragliche Treuepflicht, die Wettbewerbstätigkeiten untersagt.

Ja, andere Erwerbseinkünfte während der Karenzzeit werden grundsätzlich auf die Karenzentschädigung angerechnet – allerdings erst ab einer bestimmten Grenze. Dabei werden alle Einkommensarten berücksichtigt, also auch freiberufliche Tätigkeiten oder Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Wichtig ist, dass Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber diese Einkünfte zeitnah melden müssen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung der Anrechnungsbeträge und beraten Sie, wie Sie Ihre Erwerbstätigkeit während der Karenzzeit optimal gestalten können, um finanziell bestmöglich aufgestellt zu sein.

Wird die vereinbarte Karenzentschädigung nicht gezahlt, können Sie sich durch eine sogenannte Einrede von Ihrer Wettbewerbsbeschränkung befreien. Alternativ können Sie die Zahlung gerichtlich durchsetzen.

Grundsätzlich ja. Das Wettbewerbsverbot untersagt nur Tätigkeiten, die in direkter Konkurrenz zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber stehen. In der Beratung prüfen wir genau, welche beruflichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Die Teilnahme an Fortbildungen, Fachkonferenzen oder Weiterbildungsprogrammen ist grundsätzlich erlaubt und wird vom Wettbewerbsverbot nicht eingeschränkt. Sie haben das Recht, Ihr Fachwissen weiterzuentwickeln und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Allerdings sollten Sie darauf achten, während solcher Veranstaltungen keine Geschäftsgeheimnisse Ihres ehemaligen Arbeitgebers preiszugeben oder aktiv Geschäftskontakte für eine Konkurrenztätigkeit zu knüpfen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Weiterbildungsaktivitäten rechtssicher gestalten können. Oft empfiehlt es sich, die Karenzzeit gezielt für die eigene Fortbildung zu nutzen, um danach noch qualifizierter in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

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Egal, ob Sie eine allgemeine Anfrage haben, rechtlichen Rat suchen oder einen Termin für einen Video-Call vereinbaren möchten – wir helfen Ihnen gerne. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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