Anwalt bei Wettbewerbsverbot
- Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Arbeitsrecht
- Persönliche Betreuung durch Fachanwältin
- Bundesweite Beratung – flexibel nach Ihren Bedürfnissen
Ihre Karriere – Ihre Freiheit
Stehen Sie vor einem Jobwechsel und ein Wettbewerbsverbot schränkt Ihre Möglichkeiten ein? Sorgen Sie sich vor hohen Vertragsstrafen oder dem Verlust einer attraktiven beruflichen Chance?
Ich verstehe Ihre Verunsicherung und die Sorgen um Ihre berufliche Zukunft. Als erfahrene Anwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Handlungsoptionen zu erkennen und Ihre berufliche Freiheit zu wahren. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Interessen optimal schützt und Ihnen neue Perspektiven eröffnet. Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise im Umgang mit Wettbewerbsverboten – für Ihre sichere berufliche Zukunft.
Unsere Leistungen im Detail
Ihr Weg zur rechtlichen Klarheit
Ihre Expertin für Wettbewerbsverbote
Die Herausforderungen, die ein Wettbewerbsverbot mit sich bringt, sind komplex. Seit einigen Jahren begleite ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen. Ich vereine fundierte rechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die praktischen und wirtschaftlichen Aspekte der Mandanten. Mein umfangreiches Netzwerk in der Branche ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle erfolgreich zu lösen. Dabei wird besonderen Wert auf eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit gelegt. Sie profitieren von kurzen Kommunikationswegen, regelmäßigen Updates und der schnellen Erreichbarkeit in dringenden Fällen.
Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsverbot
Diese Vereinbarung ist grundsätzlich möglich, birgt aber Risiken. Zunächst bleiben Sie persönlich gegenüber Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots verpflichtet. Zudem könnte Ihr neuer Arbeitgeber bei einem Unternehmensverkauf oder einer Insolvenz ausfallen. Wir prüfen für Sie die rechtliche Ausgestaltung solcher Übernahmezusagen und entwickeln Absicherungsmöglichkeiten. Oft lassen sich auch alternative Lösungen finden, die für alle Beteiligten weniger riskant sind.
Reagieren Sie nicht überstürzt auf solche Vorwürfe, aber ignorieren Sie sie auch nicht. Zunächst sollten Sie keine Stellungnahme abgeben oder Zusagen machen. Dokumentieren Sie stattdessen sorgfältig alle Kommunikation und kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei. Wir prüfen die Vorwürfe auf ihre Berechtigung und entwickeln eine angemessene Reaktionsstrategie. Oft basieren solche Anschuldigungen auf Missverständnissen oder falschen Annahmen, die sich durch eine professionelle rechtliche Erwiderung schnell ausräumen lassen.
Die Vorbereitung einer neuen beruflichen Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige Grenzen zu beachten. Sie dürfen beispielsweise Bewerbungsgespräche führen und Ihre neue Position vertraglich vereinbaren. Unzulässig ist jedoch bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses jede Form von Konkurrenztätigkeit, wie etwa die Kontaktaufnahme zu Kunden Ihres aktuellen Arbeitgebers oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Wir beraten Sie individuell, welche vorbereitenden Maßnahmen unbedenklich sind und wo die rechtlichen Grenzen liegen. So vermeiden Sie sowohl arbeitsrechtliche Konsequenzen als auch spätere Streitigkeiten über das Wettbewerbsverbot.
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann das Verbot unwirksam sein, etwa wegen fehlender oder zu geringer Karenzentschädigung. Zum anderen können Sie unter bestimmten Umständen auf die Karenzentschädigung verzichten und sich damit vom Wettbewerbsverbot lösen. Auch eine einvernehmliche Aufhebung mit dem Arbeitgeber ist möglich.
Ein Verstoß kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben Unterlassungsansprüchen drohen Schadensersatzforderungen und möglicherweise vereinbarte Vertragsstrafen. Deshalb ist es wichtig, vor einem geplanten Arbeitgeberwechsel die rechtliche Situation genau zu prüfen.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Während der laufenden Beschäftigung gilt bereits die arbeitsvertragliche Treuepflicht, die Wettbewerbstätigkeiten untersagt.
Ja, andere Erwerbseinkünfte während der Karenzzeit werden grundsätzlich auf die Karenzentschädigung angerechnet – allerdings erst ab einer bestimmten Grenze. Dabei werden alle Einkommensarten berücksichtigt, also auch freiberufliche Tätigkeiten oder Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Wichtig ist, dass Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber diese Einkünfte zeitnah melden müssen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung der Anrechnungsbeträge und beraten Sie, wie Sie Ihre Erwerbstätigkeit während der Karenzzeit optimal gestalten können, um finanziell bestmöglich aufgestellt zu sein.
Wird die vereinbarte Karenzentschädigung nicht gezahlt, können Sie sich durch eine sogenannte Einrede von Ihrer Wettbewerbsbeschränkung befreien. Alternativ können Sie die Zahlung gerichtlich durchsetzen.
Grundsätzlich ja. Das Wettbewerbsverbot untersagt nur Tätigkeiten, die in direkter Konkurrenz zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber stehen. In der Beratung prüfen wir genau, welche beruflichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Die Teilnahme an Fortbildungen, Fachkonferenzen oder Weiterbildungsprogrammen ist grundsätzlich erlaubt und wird vom Wettbewerbsverbot nicht eingeschränkt. Sie haben das Recht, Ihr Fachwissen weiterzuentwickeln und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Allerdings sollten Sie darauf achten, während solcher Veranstaltungen keine Geschäftsgeheimnisse Ihres ehemaligen Arbeitgebers preiszugeben oder aktiv Geschäftskontakte für eine Konkurrenztätigkeit zu knüpfen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Weiterbildungsaktivitäten rechtssicher gestalten können. Oft empfiehlt es sich, die Karenzzeit gezielt für die eigene Fortbildung zu nutzen, um danach noch qualifizierter in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Wir sind gerne für Sie da.
Egal, ob Sie eine allgemeine Anfrage haben, rechtlichen Rat suchen oder einen Termin für einen Video-Call vereinbaren möchten – wir helfen Ihnen gerne. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.