
Anwalt für den Betriebsrat
- Spezialisiert auf Betriebsratsarbeit: Expertise ausschließlich auf Arbeitnehmerseite
- Schnelle Erreichbarkeit und kostenfreies Erstgespräch
- Kostenübernahme in der Regel durch den Arbeitgeber gesichert
Ihr Partner für rechtssichere Betriebsratsarbeit
Fühlen Sie sich manchmal vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt? Sind Sie unsicher, wie Sie die Interessen Ihrer Kollegen am besten vertreten können?
Als Betriebsrat tragen Sie eine große Verantwortung – für die Belegschaft und für rechtlich einwandfreies Handeln. Wir verstehen die Herausforderungen Ihrer Position und die damit verbundenen Sorgen. Seit vielen Jahren begleiten wir Betriebsräte bei ihrer wichtigen Aufgabe und unterstützen sie dabei, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Mit unserer Expertise stärken wir Ihnen den Rücken, damit Sie sich sicher und selbstbewusst für die Interessen der Beschäftigten einsetzen können.
Unsere Leistungen im Detail
Ihr Weg zu uns – Einfach und unkompliziert
Ihre Experten für Betriebsverfassungsrecht
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten hat uns ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen Ihrer Position vermittelt.Wir kennen die Besonderheiten der Betriebsratsarbeit und legen besonderen Wert auf eine schnelle Erreichbarkeit.
Durch unsere Spezialisierung auf das Betriebsverfassungsrecht sind wir stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und können Ihnen fundierte, praxistaugliche Lösungen anbieten. Unsere Mandanten schätzen besonders unseren pragmatischen Ansatz und unsere klare, verständliche Kommunikation. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten ist die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Dabei behalten wir stets das große Ganze im Blick und entwickeln Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch praktisch umsetzbar sind.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für die rechtliche Beratung des Betriebsrats trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich so geregelt. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die erforderlichen Sachverständigen zur Verfügung stellen, wozu auch Rechtsanwälte gehören. In unserem Erstgespräch klären wir Sie detailliert über die Kostenübernahme auf.
Die Beurteilung der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Betriebsratskosten erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Grundsätzlich muss der Betriebsrat bei seinen Ausgaben das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, die Notwendigkeit der beantragten Mittel zu prüfen. Entscheidend sind dabei Faktoren wie die Größe des Betriebs, die Art der anstehenden Aufgaben und die Komplexität der zu behandelnden Themen. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere Kriterien für die Bewertung zu entwickeln und einen fairen Ausgleich zwischen Ihrer Kostenverantwortung und den berechtigten Bedürfnissen des Betriebsrats zu finden. So vermeiden Sie sowohl unnötige Kosten als auch rechtliche Auseinandersetzungen.
Grundsätzlich muss der Betriebsrat einen Beschluss über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fassen. Der Arbeitgeber sollte über die Beauftragung informiert werden, eine vorherige Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Beauftragung formal korrekt gestalten.
Sollte der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigern, können wir dies gerichtlich durchsetzen. In den meisten Fällen lässt sich aber durch ein klärendes Gespräch oder ein formal korrektes Vorgehen bei der Beauftragung eine Einigung erzielen.
Im Erstgespräch hören wir uns zunächst Ihr Anliegen an und analysieren gemeinsam die Situation. Wir klären offene Fragen und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Die Handhabung von Freistellungszeiten ist oft Anlass für Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Neben den gesetzlich festgelegten Freistellungen für größere Betriebe gibt es auch anlassbezogene Freistellungen für konkrete Betriebsratsaufgaben. Wir empfehlen die Entwicklung eines klaren Dokumentationssystems, das sowohl die Planbarkeit für den Betrieb als auch die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats sicherstellt. Durch die Etablierung eines strukturierten Abstimmungsprozesses für Freistellungen und die Definition von Vertretungsregelungen lassen sich viele Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtskonforme und praktikable Lösung zu finden, die auch Aspekte wie Schichtarbeit oder besondere betriebliche Anforderungen berücksichtigt. Im Idealfall entwickeln wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, die klare Regeln für alle Beteiligten schafft und das Konfliktpotenzial minimiert.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt. Wir verfügen über sichere Kommunikationswege und achten sorgfältig auf den Datenschutz.
Der Betriebsrat hat das Recht, in bestimmten Fällen externe Sachverständige hinzuzuziehen – dies kann von Rechtsanwälten bis zu technischen Experten reichen. Als Arbeitgeber müssen Sie dabei zwischen der gesetzlichen Pflicht zur Kostenübernahme und wirtschaftlicher Verantwortung abwägen. Entscheidend ist die objektive Erforderlichkeit der externen Beratung für die jeweilige Aufgabe des Betriebsrats. Wir helfen Ihnen, einen strukturierten Prozess für solche Anfragen zu etablieren. Dazu gehört die Prüfung, ob das erforderliche Fachwissen nicht bereits im Unternehmen vorhanden ist, die Bewertung der Angemessenheit der Kosten und die Festlegung eines effizienten Abstimmungsverfahrens. Durch frühzeitige Kommunikation und klare Rahmenbedingungen lassen sich oft kostengünstigere Alternativen finden oder Beratungsumfänge optimieren. Wir unterstützen Sie dabei, diese Prozesse so zu gestalten, dass sie sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich vertretbar sind.
Als Arbeitgeber müssen Sie dem Betriebsrat die für seine Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dabei stellt sich oft die Frage nach dem angemessenen Umfang der technischen Ausstattung. Wir helfen Ihnen, sachgerechte Kriterien für die Bewertung von Ausstattungsanfragen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Größe des Gremiums als auch die konkreten Aufgaben des Betriebsrats. Durch die Entwicklung eines Standard-Ausstattungskatalogs und klarer Regelungen für Sonderbedarfe schaffen Sie Transparenz und vermeiden Konflikte. Wir beraten Sie auch zu modernen Lösungen wie der Integration des Betriebsrats in bestehende IT-Strukturen oder der Nutzung vorhandener Ressourcen, die sowohl kosteneffizient als auch praktikabel sind.
Eine vorausschauende Budgetplanung für Betriebsratskosten kann helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, ein realistisches Budget zu erstellen, das alle wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigt – von regelmäßigen Schulungen über technische Ausstattung bis hin zu externen Beratungskosten. Dabei zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie durch geschickte Planung Synergien nutzen können, etwa durch die Kombination von Schulungsmaßnahmen oder die Entwicklung interner Weiterbildungsangebote. Gemeinsam entwickeln wir einen Rahmen, der sowohl Ihre Kostenverantwortung als auch die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats berücksichtigt. Ein transparentes Budgetierungssystem kann dabei auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern und das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse fördern.
Wir sind gerne für Sie da.
Egal, ob Sie eine allgemeine Anfrage haben, rechtlichen Rat suchen oder einen Termin für einen Video-Call vereinbaren möchten – wir helfen Ihnen gerne. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.