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Vogt Kanzlei
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59846 Sundern
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Anwalt Betriebsrat
Unsere Expertise für Ihre Handlungssicherheit

Anwalt für den Betriebsrat

  • Spezialisiert auf Betriebsratsarbeit: Expertise ausschließlich auf Arbeitnehmerseite
  • Schnelle Erreichbarkeit und kostenfreies Erstgespräch
  • Kostenübernahme in der Regel durch den Arbeitgeber gesichert
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Frau Vogt im Portrait

Ihr Partner für rechtssichere Betriebsratsarbeit

Fühlen Sie sich manchmal vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt? Sind Sie unsicher, wie Sie die Interessen Ihrer Kollegen am besten vertreten können?

Als Betriebsrat tragen Sie eine große Verantwortung – für die Belegschaft und für rechtlich einwandfreies Handeln. Wir verstehen die Herausforderungen Ihrer Position und die damit verbundenen Sorgen. Seit vielen Jahren begleiten wir Betriebsräte bei ihrer wichtigen Aufgabe und unterstützen sie dabei, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Mit unserer Expertise stärken wir Ihnen den Rücken, damit Sie sich sicher und selbstbewusst für die Interessen der Beschäftigten einsetzen können.

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Unsere Leistungen im Detail

01
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gehört zu Ihren wichtigsten Aufgaben als Betriebsrat. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Gemeinsam analysieren wir die rechtliche Situation und entwickeln Strategien, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv ausüben können. Dabei behalten wir sowohl die Interessen der betroffenen Mitarbeiter als auch die des gesamten Betriebs im Blick. Sie erhalten von uns konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vorgehen sollten. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch persönlich bei diesen Gesprächen.

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02
Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

Eine gut formulierte Betriebsvereinbarung schafft klare Verhältnisse und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wir beraten Sie umfassend bei der Konzeption und Formulierung von Betriebsvereinbarungen zu allen betrieblichen Themen. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung ein, welche Regelungen sich in der Praxis bewährt haben. Wir achten darauf, dass Ihre Vereinbarungen rechtssicher, eindeutig und praktikabel sind.

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03
Begleitung von Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

Bei geplanten Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen ist Ihre Position als Betriebsrat besonders gefordert. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Pläne des Arbeitgebers und deren Auswirkungen auf die Belegschaft. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Mitbestimmungsrechte vollumfänglich wahrzunehmen und einen Interessenausgleich sowie einen Sozialplan zu verhandeln. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung konstruktiver Alternativvorschläge und begleiten Sie durch den gesamten Verhandlungsprozess. Dabei achten wir besonders darauf, dass die Interessen aller betroffenen Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden. Mit unserer Unterstützung können Sie auch in schwierigen Situationen souverän agieren.

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04
Durchführung von Einigungsstellenverfahren

Wenn sich in Verhandlungen keine Einigung erzielen lässt, ist oft der Gang in die Einigungsstelle erforderlich. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Einigungsstellenverfahren und kennen die prozessualen Besonderheiten. Mit unserer Unterstützung bereiten Sie sich optimal auf das Verfahren vor. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Vorsitzenden und der Bestellung der Beisitzer. Während des Verfahrens vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und arbeiten gleichzeitig auf eine einvernehmliche Lösung hin. Unsere Expertise stellt sicher, dass Sie auch in diesem formellen Rahmen Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können.

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05
Unterstützung bei der Organisation der Betriebsratsarbeit

Eine gut organisierte Betriebsratsarbeit ist die Basis für Ihren Erfolg als Arbeitnehmervertretung. Wir beraten Sie zu allen Fragen der internen Organisation, von der korrekten Durchführung von Betriebsratssitzungen bis zur Gestaltung der Sprechstunden. Sie erhalten von uns praktische Hinweise zur Protokollführung, Beschlussfassung und Dokumentation Ihrer Arbeit. Wir helfen Ihnen bei der Planung von Freistellungen und der Organisation von Arbeitsgruppen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten in Ihrem Betrieb. Mit unserer Unterstützung optimieren Sie Ihre Arbeitsabläufe und erhöhen die Effektivität Ihrer Betriebsratsarbeit.

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06
Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Manchmal lassen sich Konflikte nur durch eine gerichtliche Klärung lösen. Als Ihre Rechtsvertreter setzen wir Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durch. Wir bereiten den Fall sorgfältig vor, entwickeln eine überzeugende Argumentationsstrategie und vertreten Sie kompetent in der mündlichen Verhandlung. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung vor den Arbeitsgerichten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihre Position durchzusetzen. Gleichzeitig behalten wir stets die Möglichkeit einer gütlichen Einigung im Blick. Über den gesamten Prozess hinweg halten wir Sie auf dem Laufenden und besprechen jeden wichtigen Schritt mit Ihnen.

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07
Weiterbildung für Betriebsräte

Als Betriebsrat müssen Sie stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Entwicklungen sein. Bei uns lernen Sie, wie Sie Ihre Rechte und Pflichten im Betriebsalltag optimal wahrnehmen können. Wir gehen auf Ihre spezifischen Fragen ein und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen.

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08
Beratung zu Freistellungen und Kostenübernahmen

Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben zur Unterstützung der Betriebsratsarbeit korrekt umzusetzen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Pflichten bezüglich Freistellungen und Kostenübernahmen für die Betriebsratsarbeit. Sie erfahren von uns präzise, welche Kosten Sie tragen müssen und wie Sie diese Verpflichtungen rechtssicher und effizient erfüllen können. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Schulungsanträgen und Anfragen zur Beschaffung von Arbeitsmitteln. Dabei achten wir darauf, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten vollständig erfüllen und gleichzeitig ein konstruktives Verhältnis zum Betriebsrat aufrechterhalten können.

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»Sehr hilf bereite und Sehr freundliche
Hat noch für mich donnerstag abend ein Schreiben aufgesetzt kann nur weiter empfehlen«
— Dennis Werner
»Frau Vogt hat mich in einer schwierigen Rechtsangelegenheit hervorragend unterstützt. Ihre kompetente Beratung, schnelle Reaktionszeit und verständlichen Erklärungen gaben mir großes Vertrauen. Dank ihrer engagierten und empathischen Art fühlte ich mich bestens aufgehoben und konnte mein Problem erfolgreich lösen. Sehr empfehlenswert!«
— J.K
»Frau Vogt hat mich in einem nervenaufreibenden Kündigungsschutzprozess vertreten und eine super Abfindung herausgeholt. Bin total zufrieden. Man wird über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Frau Vogt ist gut erreichbar, sorgfältig und zuverlässig. Ich bin rundum zufrieden.«
— Andreas Rehder

Ihr Weg zu uns – Einfach und unkompliziert

01Erstgespräch

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch

02Strategie­entwicklung

Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen.

03Aktive Unterstützung

Wir setzen die vereinbarte Strategie um und stehen Ihnen dabei durchgehend zur Seite – kompetent, engagiert und zuverlässig.

Ihre Experten für Betriebs­verfassungs­recht

Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten hat uns ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen Ihrer Position vermittelt.Wir kennen die Besonderheiten der Betriebsratsarbeit und legen besonderen Wert auf eine schnelle Erreichbarkeit.

Durch unsere Spezialisierung auf das Betriebsverfassungsrecht sind wir stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und können Ihnen fundierte, praxistaugliche Lösungen anbieten. Unsere Mandanten schätzen besonders unseren pragmatischen Ansatz und unsere klare, verständliche Kommunikation. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten ist die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Dabei behalten wir stets das große Ganze im Blick und entwickeln Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch praktisch umsetzbar sind.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für die rechtliche Beratung des Betriebsrats trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich so geregelt. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die erforderlichen Sachverständigen zur Verfügung stellen, wozu auch Rechtsanwälte gehören. In unserem Erstgespräch klären wir Sie detailliert über die Kostenübernahme auf.

Die Beurteilung der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Betriebsratskosten erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Grundsätzlich muss der Betriebsrat bei seinen Ausgaben das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, die Notwendigkeit der beantragten Mittel zu prüfen. Entscheidend sind dabei Faktoren wie die Größe des Betriebs, die Art der anstehenden Aufgaben und die Komplexität der zu behandelnden Themen. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere Kriterien für die Bewertung zu entwickeln und einen fairen Ausgleich zwischen Ihrer Kostenverantwortung und den berechtigten Bedürfnissen des Betriebsrats zu finden. So vermeiden Sie sowohl unnötige Kosten als auch rechtliche Auseinandersetzungen.

Grundsätzlich muss der Betriebsrat einen Beschluss über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fassen. Der Arbeitgeber sollte über die Beauftragung informiert werden, eine vorherige Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Beauftragung formal korrekt gestalten.

Sollte der Arbeitgeber die Kostenübernahme verweigern, können wir dies gerichtlich durchsetzen. In den meisten Fällen lässt sich aber durch ein klärendes Gespräch oder ein formal korrektes Vorgehen bei der Beauftragung eine Einigung erzielen.

Im Erstgespräch hören wir uns zunächst Ihr Anliegen an und analysieren gemeinsam die Situation. Wir klären offene Fragen und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Die Handhabung von Freistellungszeiten ist oft Anlass für Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Neben den gesetzlich festgelegten Freistellungen für größere Betriebe gibt es auch anlassbezogene Freistellungen für konkrete Betriebsratsaufgaben. Wir empfehlen die Entwicklung eines klaren Dokumentationssystems, das sowohl die Planbarkeit für den Betrieb als auch die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats sicherstellt. Durch die Etablierung eines strukturierten Abstimmungsprozesses für Freistellungen und die Definition von Vertretungsregelungen lassen sich viele Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtskonforme und praktikable Lösung zu finden, die auch Aspekte wie Schichtarbeit oder besondere betriebliche Anforderungen berücksichtigt. Im Idealfall entwickeln wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, die klare Regeln für alle Beteiligten schafft und das Konfliktpotenzial minimiert.

Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt. Wir verfügen über sichere Kommunikationswege und achten sorgfältig auf den Datenschutz.

Der Betriebsrat hat das Recht, in bestimmten Fällen externe Sachverständige hinzuzuziehen – dies kann von Rechtsanwälten bis zu technischen Experten reichen. Als Arbeitgeber müssen Sie dabei zwischen der gesetzlichen Pflicht zur Kostenübernahme und wirtschaftlicher Verantwortung abwägen. Entscheidend ist die objektive Erforderlichkeit der externen Beratung für die jeweilige Aufgabe des Betriebsrats. Wir helfen Ihnen, einen strukturierten Prozess für solche Anfragen zu etablieren. Dazu gehört die Prüfung, ob das erforderliche Fachwissen nicht bereits im Unternehmen vorhanden ist, die Bewertung der Angemessenheit der Kosten und die Festlegung eines effizienten Abstimmungsverfahrens. Durch frühzeitige Kommunikation und klare Rahmenbedingungen lassen sich oft kostengünstigere Alternativen finden oder Beratungsumfänge optimieren. Wir unterstützen Sie dabei, diese Prozesse so zu gestalten, dass sie sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich vertretbar sind.

Als Arbeitgeber müssen Sie dem Betriebsrat die für seine Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dabei stellt sich oft die Frage nach dem angemessenen Umfang der technischen Ausstattung. Wir helfen Ihnen, sachgerechte Kriterien für die Bewertung von Ausstattungsanfragen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Größe des Gremiums als auch die konkreten Aufgaben des Betriebsrats. Durch die Entwicklung eines Standard-Ausstattungskatalogs und klarer Regelungen für Sonderbedarfe schaffen Sie Transparenz und vermeiden Konflikte. Wir beraten Sie auch zu modernen Lösungen wie der Integration des Betriebsrats in bestehende IT-Strukturen oder der Nutzung vorhandener Ressourcen, die sowohl kosteneffizient als auch praktikabel sind.

Eine vorausschauende Budgetplanung für Betriebsratskosten kann helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, ein realistisches Budget zu erstellen, das alle wesentlichen Kostenfaktoren berücksichtigt – von regelmäßigen Schulungen über technische Ausstattung bis hin zu externen Beratungskosten. Dabei zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie durch geschickte Planung Synergien nutzen können, etwa durch die Kombination von Schulungsmaßnahmen oder die Entwicklung interner Weiterbildungsangebote. Gemeinsam entwickeln wir einen Rahmen, der sowohl Ihre Kostenverantwortung als auch die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats berücksichtigt. Ein transparentes Budgetierungssystem kann dabei auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verbessern und das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Bedürfnisse fördern.

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Egal, ob Sie eine allgemeine Anfrage haben, rechtlichen Rat suchen oder einen Termin für einen Video-Call vereinbaren möchten – wir helfen Ihnen gerne. Füllen Sie einfach das nebenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

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