Kompetente Beratung und starke Vertretung im Kündigungsschutzrecht: Sichern Sie sich jetzt Ihre Ersteinschätzung
Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht zunächst einen Gütetermin an. Dieser dient der gütlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein erfahrener Richter lotst beide Parteien durch erste Vergleichsverhandlungen. Kommt keine Einigung zustande, folgt später der Kammertermin, in dem die rechtlichen Aspekte des Falls detailliert erörtert werden. Wir unterstützen Sie als Anwalt für Arbeitsrecht bei den einzelnen Schritten und der Wahrnehmung der Termine.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert, der sich aus drei Monatsgehältern errechnet. Die Gerichtskosten und Anwaltshonorare orientieren sich an diesem Wert. Viele Arbeitnehmer profitieren von einer Rechtsschutzversicherung oder haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zum Abschluss beträgt drei bis sechs Monate, wobei eine einvernehmliche Lösung im Gütetermin das Verfahren deutlich verkürzen kann.
Gekündigt – was nun?
Eine Kündigung trifft die meisten Menschen völlig unerwartet und stellt das Leben von einem Tag auf den anderen auf den Kopf. Existenzängste, Wut und Verunsicherung sind normale erste Reaktionen. Doch statt in Schockstarre zu verfallen, ist jetzt schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Denn das Arbeitnehmerschutzrecht in Deutschland bietet Ihnen wirksame Instrumente, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren – allen voran die Kündigungsschutzklage.
Die 3-Wochen-Frist: Warum schnelles Handeln entscheidend ist
Der wichtigste Punkt vorweg: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Deshalb unser dringender Rat: Kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt der Kündigung. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Ihre Interessen vertreten und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Unsere Vorgehensweise: Systematisch zum Erfolg
Als einer der führenden Arbeitsrechtsspezialisten im Sauerland verfolgen wir bei jeder Kündigungsschutzklage eine klare, bewährte Strategie:
- Ersteinschätzung
- Prüfung der formellen Wirksamkeit der Kündigung
- Erste Bewertung der Erfolgsaussichten
- Klärung der Kostenübernahme (z.B. durch Rechtsschutzversicherung)
- Persönliches Strategiegespräch
- Detaillierte Analyse Ihres Falls
- Entwicklung einer individuellen Strategie
- Festlegung der Ziele (Weiterbeschäftigung oder Abfindung)
- Professionelle Verfahrensführung
- Fristgerechte Klageeinreichung
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlungsführung mit der Gegenseite
Checkliste: Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung
- Kündigung schriftlich erhalten?
- Datum des Zugangs notieren
- Kündigungsschreiben sicher aufbewahren
- Betriebsrat vorhanden?
- Wurde er angehört?
- Stellungnahme einholen
- Kündigungsgrund genannt?
- Dokumentation aller relevanten Unterlagen
- Zeugen identifizieren
- Arbeitsvertrag und relevante Unterlagen zusammenstellen
- Rechtliche Beratung einholen (innerhalb der ersten Woche)
Kosten und Finanzierung
Die Sorge vor hohen Anwaltskosten hält viele Arbeitnehmer davon ab, sich rechtliche Unterstützung zu suchen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:
- Rechtsschutzversicherung
- Prozesskostenhilfe
- Gewerkschaftsmitgliedschaft
Wir prüfen für Sie kostenlos die Möglichkeiten der Kostenübernahme und beraten Sie transparent über alle anfallenden Kosten.
Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?
Sie haben exakt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit für die Kündigungsschutzklage.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir prüfen das für Sie.
Muss ich während der Kündigungsschutzklage weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja, sofern Sie nicht freigestellt wurden.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Durchschnittlich 3-6 Monate, wobei viele Fälle durch Vergleich schneller beendet werden.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?
Wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen, besteht der Arbeitsvertrag fort, als wäre nie gekündigt worden.
Welche Chancen habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Auch bei betriebsbedingten Kündigungen bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung. Wir prüfen die korrekte Durchführung der Sozialauswahl, mögliche Weiterbeschäftigungsoptionen und verhandeln häufig attraktive Abfindungen.
Was passiert, wenn sich das Verfahren länger hinzieht – wie sichere ich in der Zwischenzeit meinen Lebensunterhalt?
Während des Verfahrens können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen diese Leistungen zurückgezahlt werden – allerdings erhalten Sie dann die ausstehenden Gehälter vom Arbeitgeber. Wir beraten Sie auch zur optimalen Absicherung während des Verfahrens.
Kann ich auch klagen, wenn ich noch in der Probezeit bin?
In der Probezeit gilt ein eingeschränkter Kündigungsschutz. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung unwirksam sein kann, etwa bei Diskriminierung oder Verletzung des Mutterschutzes. Wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir während des Verfahrens eine schlechte Arbeitsatmosphäre bereitet?
Während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens muss sich der Arbeitgeber professionell verhalten. Schikanen oder Mobbing sind rechtlich angreifbar. Wir unterstützen Sie dabei, solche Situationen zu dokumentieren und rechtlich dagegen vorzugehen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen bei einer verhaltensbedingten Kündigung?
Bei verhaltensbedingten Kündigungen prüfen wir, ob eine vorherige Abmahnung erforderlich war und ob der Kündigungsgrund verhältnismäßig ist. Häufig können wir auch hier gute Ergebnisse erzielen, sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.
Ihr erster Schritt zum Erfolg
Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung. In einem kurzen Gespräch klären wir die wichtigsten Fragen und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf.
Lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen und sichern Sie sich die bestmögliche rechtliche Vertretung im Sauerland.