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CHRISTINA MARIA VOGT — 27 / 03 / 2025

Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine längere Krankheit kann zu einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung führen – wir erreichen in der Regel eine Erhöhung der angebotenen Abfindung
  • Die rechtliche Prüfung von Aufhebungsverträgen ist komplex und sollte von einem Anwalt durchgeführt werden, um Nachteile zu vermeiden
  • Eine professionelle Beratung sichert Ihre Ansprüche und berücksichtigt wichtige Aspekte wie Arbeitslosengeld, Sperrzeiten und steuerliche Folgen
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Experten-Ratgeber für Arbeitnehmer

Bei längerer Krankheit steht der Arbeitgeber vor der Entscheidung, ob eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten werden soll. Während die Kündigung an strenge Voraussetzungen geknüpft ist – wie eine negative Gesundheitsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen – bietet der Aufhebungsvertrag mehr Gestaltungsspielraum. Arbeitnehmer sollten jedoch jeden angebotenen Aufhebungsvertrag sorgfältig prüfen lassen. Neben der Höhe der Abfindung spielen auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Besonders die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine professionelle rechtliche Beratung von uns als Anwalt für Arbeitsrecht kann hier vor kostspieligen Fehlern schützen.

Der überraschende Vorschlag eines Aufhebungsvertrags während einer längeren Krankheitsphase versetzt viele Arbeitnehmer in eine schwierige emotionale Lage. Neben der gesundheitlichen Belastung kommen nun auch berufliche Zukunftsängste hinzu. Oft fühlen sich Betroffene unter Druck gesetzt, schnell eine Entscheidung treffen zu müssen. Dabei ist gerade in dieser Situation Besonnenheit gefragt. Das erste Angebot des Arbeitgebers muss nicht das beste sein – die Praxis zeigt, dass durch geschickte Verhandlungsführung oft deutlich höhere Abfindungen erzielt werden können. Wichtig ist auch, den richtigen Zeitpunkt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wählen und Übergangsregelungen zu vereinbaren, die die persönliche Situation berücksichtigen.

Wenn Krankheit zur beruflichen Herausforderung wird

Eine längere Erkrankung stellt Arbeitnehmer oft vor große Herausforderungen. Neben den gesundheitlichen Belastungen kommen häufig auch berufliche Unsicherheiten hinzu – besonders wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet. In dieser schwierigen Situation ist kompetente rechtliche Unterstützung besonders wichtig.

Warum kommt es zum Aufhebungsvertrag bei Krankheit?

Längere oder häufige Krankheitszeiten können für Arbeitgeber Grund sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Statt einer krankheitsbedingten Kündigung wird häufig ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten. Dies kann für beide Seiten Vorteile haben – allerdings nur, wenn der Vertrag fair gestaltet ist und alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.

Die rechtliche Ausgangssituation verstehen

Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen:

  • Negative Gesundheitsprognose
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Wir prüfen zunächst diese Voraussetzungen, um Ihre Verhandlungsposition realistisch einschätzen zu können.

Unsere Expertise für Ihre Sicherheit

Mit zahlreichen erfolgreich verhandelten Aufhebungsverträgen verfügt unsere Kanzlei über umfassende Erfahrung in diesem speziellen Bereich des Arbeitsrechts. Unsere Mandanten profitieren von:

  • höheren Abfindungen durch professionelle Verhandlungsführung
  • Maßgeschneiderten Lösungen unter Berücksichtigung der individuellen Situation
  • Besonderen Erfolgen bei der Vereinbarung von Wiedereinstellungsoptionen

Was Sie beim Aufhebungsvertrag beachten müssen

Höhe der Abfindung

Die angemessene Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Art und Schwere der Erkrankung
  • Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Besonders wichtig ist die Berücksichtigung möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Wir achten bei der Vertragsgestaltung darauf, dass:

  • Keine vermeidbaren Sperrzeiten entstehen
  • Der Übergang in die Arbeitslosigkeit optimal gestaltet wird
  • Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen gesichert sind

Steuerliche Optimierung

Die steuerliche Behandlung der Abfindung kann erhebliche Auswirkungen auf die tatsächliche Höhe haben. Unsere Experten beraten Sie zu:

  • Möglichkeiten der Steuererleichterung (Fünftelregelung)
  • Optimaler zeitlicher Gestaltung der Auszahlung
  • Alternativen zur Einmalzahlung

Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und holen Sie sich rechtliche Beratung ein.

Wie hoch sollte meine Abfindung mindestens sein?

Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche, angemessene Höhe hängt aber von vielen individuellen Faktoren ab.

Bekomme ich trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, allerdings kann es zu einer Sperrzeit kommen. Durch geschickte Vertragsgestaltung lässt sich dies oft vermeiden.

Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein Widerruf ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift besonders wichtig.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Der Resturlaub muss entweder gewährt oder abgegolten werden. Wir achten darauf, dass dies im Vertrag korrekt geregelt wird.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Die Besteuerung erfolgt nach der günstigen Fünftelregelung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?

Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge?

Die Ansprüche bleiben in der Regel erhalten. Wir prüfen die optimale Gestaltung im Aufhebungsvertrag.

Wie schnell muss ich mich entscheiden?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Eine übereilte Entscheidung kann zu Nachteilen führen.

Was passiert mit meinem Krankenversicherungsschutz nach Unterschrift des Aufhebungsvertrags?

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz zunächst bestehen. Wenn Sie sich arbeitslos melden, übernimmt die Agentur für Arbeit während des Arbeitslosengeldbezugs die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur melden, um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Optionen und helfen Ihnen, den nahtlosen Übergang Ihres Krankenversicherungsschutzes sicherzustellen.

Ihre Handlungsoptionen

Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Prüfung des angebotenen Aufhebungsvertrags
  • Der Berechnung einer angemessenen Abfindungshöhe
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Der optimalen Gestaltung aller Vertragsdetails

Kontakt und Erstberatung

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und nachweislichen Erfolgen zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute Ihr persönliches Erstberatungsgespräch.

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